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Gebäudeversicherung

Mit einer Gebäudeversicherung kann der Hauseigentümer sein Gebäude gegen Schäden, die durch Blitzschlag, Feuer, Sturm- und Hagelschäden sowie Leitungswasser entstehen, absichern. Hierbei ist jedoch nicht nur das eigentliche Gebäude versichert, sondern auch Einbauten wie z.B. Heizungsanlagen und Anbauten wie Garagen oder Wintergärten. Die Gebäudeversicherung tritt hierbei jedoch nicht nur für die Regulierung der Schäden ein, sondern übernimmt bei vermieteten Gebäuden auch die Mietausfälle für einen Zeitraum von höchstens einem Jahr. Dies aber auch nur dann, wenn das Gebäude aufgrund der Beschädigungen nicht mehr bewohnbar ist. Die Höhe der jeweiligen Versicherungssumme richtet sich nach dem aktuellen Wert des Hauses. Somit wird im Schadensfall der Neuwert des Hauses ersetzt. Bei einem Totalschaden kann ein Haus dann wieder so aufgebaut werden, wie es vor dem Schaden der Fall war. Ist ein Haus noch zu reparieren, erfolgt dies, ohne das dem Versicherungsnehmer Verluste entstehen. Die Berechnung der Versicherungssumme erfolgt nach der Wohnfläche und nach dem umbauten Raum. Des weiteren werden besondere Ausstattungsmerkmale sowie die Lage des Hauses in die Berechnung mit einbezogen. Eine weitere Methode, zur Ermittlung des Wertes eines Hauses ist der „1914er Versicherungswert". Hierbei errechnet man rückblickend, welche Baukosten für das zu versichernde Haus 1914 angefallen wären. Im Anschluss wird die Entwicklung der Baupreise bis heute verfolgt. Zudem ist die Versicherungssumme auch von der Bauart abhängig, aus denen sich die Risikoklassen ergeben. Hierzu werden die Gebäude in unterschiedliche Klassen eingeteilt, die sich nach den Materialien der Außenwände und der Dacheindeckung richten. Dabei wird unterschieden zwischen Massivbauweise, Stahl- oder Holzfachwerkkonstruktionen und Stahlbetonkonstruktionen unterschieden. Schäden an noch nicht fertig gestellten oder sich im Umbau befindlichen Gebäuden, werden nicht durch die Gebäudeversicherung abgedeckt.