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Gebäudeversicherung
Mit einer Gebäudeversicherung kann der Hauseigentümer sein Gebäude gegen Schäden, die
durch Blitzschlag, Feuer, Sturm- und Hagelschäden sowie Leitungswasser entstehen,
absichern. Hierbei ist jedoch nicht nur das eigentliche Gebäude versichert, sondern auch
Einbauten wie z.B. Heizungsanlagen und Anbauten wie Garagen oder Wintergärten. Die
Gebäudeversicherung tritt hierbei jedoch nicht nur für die Regulierung der Schäden ein,
sondern übernimmt bei vermieteten Gebäuden auch die Mietausfälle für einen Zeitraum von
höchstens einem Jahr. Dies aber auch nur dann, wenn das Gebäude aufgrund der
Beschädigungen nicht mehr bewohnbar ist. Die Höhe der jeweiligen Versicherungssumme
richtet sich nach dem aktuellen Wert des Hauses. Somit wird im Schadensfall der Neuwert
des Hauses ersetzt. Bei einem Totalschaden kann ein Haus dann wieder so aufgebaut werden,
wie es vor dem Schaden der Fall war. Ist ein Haus noch zu reparieren, erfolgt dies, ohne das
dem Versicherungsnehmer Verluste entstehen. Die Berechnung der Versicherungssumme
erfolgt nach der Wohnfläche und nach dem umbauten Raum. Des weiteren werden besondere
Ausstattungsmerkmale sowie die Lage des Hauses in die Berechnung mit einbezogen. Eine
weitere Methode, zur Ermittlung des Wertes eines Hauses ist der „1914er
Versicherungswert". Hierbei errechnet man rückblickend, welche Baukosten für das zu
versichernde Haus 1914 angefallen wären. Im Anschluss wird die Entwicklung der Baupreise
bis heute verfolgt. Zudem ist die Versicherungssumme auch von der Bauart abhängig, aus
denen sich die Risikoklassen ergeben. Hierzu werden die Gebäude in unterschiedliche
Klassen eingeteilt, die sich nach den Materialien der Außenwände und der Dacheindeckung
richten. Dabei wird unterschieden zwischen Massivbauweise, Stahl- oder
Holzfachwerkkonstruktionen und Stahlbetonkonstruktionen unterschieden. Schäden an noch
nicht fertig gestellten oder sich im Umbau befindlichen Gebäuden, werden nicht durch die
Gebäudeversicherung abgedeckt.